Schul-ABC

Leitfaden zur Orientierung

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  • Grundschule Tawern
    Ganztagsschule in Angebotsform
    Kapellenstraße 3
    54456 Tawern
    Tel.: 06501 - 17 479

    Schulleitung: Frau Bühring / Vertretung Frau Adam
    gs.tawern [at] konz.de

    Sekretariat: Frau Borresch
    gs.tawern-sekretariat [at] konz.de

    Hausmeister: Dirk Linn

    Schulsozialarbeiterin: Ines van Kessel

    Betreuung der VG Konz vor Ort: Sylvia Hein-Pfeiffer

    Organisation durch die VG Konz: Laura Orth

  • Die Adventszeit ist eine stimmungsvolle Zeit an unserer Schule. Die Schule und alle Fenster sind weihnachtlich-festlich geschmückt.

    Einmal in der Woche versammeln sich alle Kinder im Treppenhaus zum gemeinsamen Singen von bekannten Advents- und Weihnachtsliedern sowie zu Darbietungen aus den einzelnen Klassenstufen rund um den Weihnachtsbaum.

  • Leseanfängern hilft es, wenn wir nicht die Namen der Buchstaben (A, Be, Ce, De,…), sondern die Laute (A, B, C, D) sagen.

    Sonst wird aus dem Wort „Hund“ schnell „Ha-u-en-de“ (Hauende). Die Klassenlehrkraft Ihres Kindes gibt dazu Informationen auf dem ersten Elternabend und steht gerne für Rückfragen zur Verfügung.

  • Für den Zeitpunkt der Anmeldung der Schulneulinge legt die Verbandsgemeinde Konz einen verbindlichen Zeitrahmen fest. Dieser erscheint auch im örtlichen Mitteilungsblatt.

    Eine schriftliche Einladung mit Ihrem individuellen Gesprächstermin sowie die für die Schulanmeldung notwendigen Anmeldeformulare erhalten Sie rechtzeitig von der Grundschule Tawern.

    Zu dem vereinbarten Gesprächstermin kommen Sie bitte gemeinsam mit Ihrem einzuschulenden Kind und bringen die Anmeldeformulare ausgefüllt mit, ebenso das Impfbuch Ihres Kindes im Original.

    Während Sie mit unserer Sekretärin die Formalitäten besprechen, lernt eine Lehrkraft in einem separaten Raum Ihr Kind kennen.

    Um eine gelingende Einschulung Ihres Kindes vorzubereiten, versuchen wir herauszufinden, ob Ihr Kind bis zum Eintritt in die Schule in einem Teilbereich noch eine Förderung benötigt.

    Folgende Punkte und Aktivitäten führen wir mit Ihrem Kind durch:

    • Besteht ein Bedarf an Logopädie?
      Hat Ihr Kind Artikulationsprobleme bei der Aussprache spezieller Wörter?

    • Erkennt Ihr Kind alle Farben?
      Feststellung des Ausschlusses einer Rot-Grün bzw. Blau-Gelb-Schwäche

    • Ausschneiden und Ausmalen

    • Stifthaltung

    • Erkennen von Größenverhältnissen

    Die jeweilige verantwortliche Lehrkraft gibt Ihnen im Anschluss eine individuelle Rückmeldung.

    Zum Thema Einschulung:

    Die Einschulung der Erstklässler findet in der Regel am 2. Schultag eines jeden neuen Schuljahres statt.

    Mehr Informationen finden Sie im Schul-ABC Punkt "Einschulung".

  • Erste Ansprechpartner in Bezug auf den Unterricht, Beurlaubungen oder klasseninterne Anliegen sind in unserer Schule die jeweiligen Klassen- und Fachlehrkräfte.

    Wenn Sie Fragen haben oder Probleme besprechen möchten, dann wenden Sie sich bitte zunächst vertrauensvoll an diese.

    Wenn keine Lösung erzielt werden konnte, haben Sie auch die Möglichkeit, sich mit der Schulleitung in Verbindung zu setzen.

    Wenn Sie Fragen zur Betreuung der VG Konz haben und mit der Verwaltung der Verbandsgemeinde und Stadt Konz in Kontakt treten möchten, können Sie dies auf verschiedene Weisen tun. Die Informationen für den Kontakt per Post, Telefon, Telefax oder E-Mail finden Sie hier.

  • Antolin ist ein innovatives Online-Portal zur Leseförderung ab der 1. Klasse.
    Es eignet sich hervorragend als Ergänzung zur Förderung der Lesekompetenz. Die Kinder können spannende Quizfragen zum Gelesenen beantworten und dadurch Lesepunkte sammeln.

    Die Schule verfügt über eine Antolin-Lizenz. Alle Kinder erhalten einen kostenfreien Zugang.

    Diesen können sie sowohl in der Schule als auch von zu Hause aus nutzen.
    Bei der Auswahl unserer Bücher für die Schülerbücherei haben wir darauf geachtet, dass viele Exemplare im Antolin-Portal gelistet sind.

    Ihr Kind kann sich in unserer Schülerbücherei gezielt Bücher für eine begrenzte Zeit ausleihen.

    Nähere Informationen zum Antolin-Online Portal finden Sie unter www.antolin.de.

  • Kinder, die an der Grundschule Tawern im Ganztagsbereich angemeldet sind, können jeweils zu Beginn eines Halbjahres in der Regel zwischen mindestens zwei verschiedenen Arbeitsgemeinschaften für die Altersstufe Klasse 1/2 sowie 3/4 pro Tag auswählen.

    Für neue Angebote im Bereich der Arbeitsgemeinschaften sind wir regelmäßig auf der Suche nach neuen AG-Leitern.

    Folgende Angebote konnten wir den Kindern bisher anbieten:

    Bastel-AG
    Bienen-AG
    Bücherei-AG
    Entspannungs-AG
    Früher und Heute-AG
    Fußball-AG
    Gesellschaftsspiele-AG
    Handarbeits-AG
    Musik-AG
    Outdoor-Erlebnis-AG
    Resilienz-AG
    Römisches Tawern-AG
    Schach-AG
    Sport-AG
    Tanz-AG
    Technik-AG
    Volleyball-AG
    Yoga-AG

    Wenn Sie gerne eine Arbeitsgemeinschaft anbieten möchten, melden Sie sich bitte bei der Schulleitung oder informieren sich hier für mehr Details zum Thema Honorarkräfte für AGs.

    Wir sind für alle Themen offen und unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung.

  • Eine wesentliche Voraussetzung für störungsfreies Lernen ist das Vorhandensein aller benötigten Arbeitsmaterialien. Bitte beschriften Sie diese deutlich sichtbar mit dem Namen Ihres Kindes. Bei Büchern und Heften den Namen bitte außen deutlich sichtbar auf der Umschlagseite notieren.

    Schauen Sie bitte regelmäßig in den Schulranzen Ihres Kindes und ergänzen Sie fehlendes Material rechtzeitig.

    Sollten Sie an der Schulbuchausleihe teilgenommen haben, müssen diese Bücher sehr pfleglich behandelt werden. Wir empfehlen Ihnen diese mit einer Hülle zu versehen.

    Bei Verlust oder Beschädigung ist je nach Alter des Buches anteilmäßig ein bestimmter Betrag am Schuljahresende an die VG Konz zu entrichten.

    In ausgeliehene Bücher darf nicht hineingeschrieben werden.

    Arbeitshefte von Schulbuchverlagen müssen je nach Einkommensverhältnissen von Ihnen selbst angeschafft werden. In diese dürfen die Kinder hineinschreiben.

  • Neben den Klassenlehrkräften können Sie auch mit unserer Schulsozialarbeiterin Kontakt aufnehmen.

  • Die Grundschule Tawern ist eine Ganztagsschule in Angebotsform.

    Im Rahmen einer verlässlichen Grundschule sind wir verpflichtet, Ihr Kind bis zum regulären Unterrichtsschluss in der Grundschule zu betreuen.

    Gerne können Sie bei einem vorzeitigen Unterrichtsschluss (z.B. durch Unterrichtsausfall) auch eine abweichende Regelung mit der Klassenlehrkraft schriftlich vereinbaren.

    Diese Abfrage erfolgt in der Regel zum Schuljahresbeginn.

    Parallel zur Ganztagsschule bietet die Verbandsgemeinde Konz eine ergänzende Betreuung an, Details erfahren Sie hier.

    Zu dieser können Sie Ihr Kind im Rahmen eines Jahresvertrages gesondert bei der VG Konz anmelden.

    Diese Anmeldung beinhaltet auch eine Betreuung freitags bis 17 Uhr.

    In Rheinland-Pfalz endet der Unterricht freitags auch an Ganztagsschulen spätestens um 13 Uhr.

    Ihre Ansprechpartnerinnen für die Betreuung in der Verbandsgemeinde Konz sind:
    Frau Orth / 06501  83-191 / laura.orth [at] konz.de
    Frau Giwer / 06501 83-198 / marion.giwer [at] konz.de

  • Bei Nichtteilnahme am Unterricht oder an einer für verbindlich erklärten Schulveranstaltung muss eine Beurlaubung der Schule vorausgehen.

    Eine Beurlaubung kann nur aus wichtigem Grund erfolgen.

    Einen schriftlichen Antrag auf Beurlaubung von bis zu drei Unterrichtstagen richten Sie bitte an die Klassenlehrkraft. Dieser Antrag muss mindestens 14 Tage vor einer möglichen Beurlaubung der Schule vorliegen.

    In anderen Fällen ist die Beurlaubung rechtzeitig schriftlich an die Schulleitung zu richten.

    Eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien ist nicht vorgesehen. Die Vorlage von Nachweisen wird verlangt.

  • Unsere Schule verfügt über eine kleine Bücherei, die die einzelnen Klassen auch während der Unterrichtszeit aufsuchen können.

    Sie können dort lesen und auch Bücher für zu Hause ausleihen.

    Aktuell bieten wir im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften für Kinder des Ganztagsschulangebotes eine Bücherei-AG an.

  • Jedes Jahr finden für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Tawern auf dem Gelände des Sportplatzes Tawern die Bundesjugendspiele statt.

    Seit dem Schuljahr 2023/2024 wurden diese verbindlich für alle Schulen neu geregelt.

    Es finden in der Grundschule ab sofort keine Wettkämpfe, sondern Wettbewerbe statt.

    Weitere Informationen erhalten Sie unter:
    www.bundesjugendspiele.de

  • Die Schulkinder, die aus dem Ortsteil Fellerich sowie der Siedlung Tawern zu uns in die Schule kommen, haben einen Anspruch auf eine Beförderung mit dem Schulbus.

    Hierzu muss im Vorfeld beim Kreis eine Fahrkarte beantragt werden, da die Kosten vom Schulträger übernommen werden.

    Aktuell erhalten unsere Buskinder das Deutschlandticket.

    Der Schülertransport erfolgt über den VRT (Verkehrsverbund Region Trier GmbH) mit der Linie 291.

    Die Abfahrtszeiten der Busse orientieren sich an den Schulzeiten.

    Eine Busaufsicht begleitet die Kinder morgens und mittags zur Bushaltestelle in der Römerstraße.

    Die Kinder kommen morgens um 7.52 Uhr an und können mittags zu den Schulschlusszeiten um 12.10 Uhr, 13.10 Uhr oder 15.55 Uhr mit dem Bus nach Hause fahren.

    Den aktuellen Fahrplan erhalten Sie unter:

    VRT Fahrplanauskunft

  • Der Klassenrat hat sich als fest installierte Größe in unserer Schule etabliert.

    Die Schüler haben immer wieder klasseninterne und klassenübergreifende Ideen und Probleme, die im Klassenrat diskutiert werden.

    Im klassenübergreifenden Schülerparlament treffen sich die Klassensprecher und ihre Vertreter und diskutieren über aktuelle Probleme, üben ihr Mitbestimmungsrecht bei schulinternen Angelegenheiten aus und formulieren regelmäßig das Motto des Monats.

  • Im Rahmen des DigitalPakts Schule wurde die Grundschule Tawern durch den Schulträger der VG Konz hervorragend mit digitalen Medien ausgestattet.

    Acht Klassenräume verfügen über ein Whiteboard mit Beamer und PC, einen stationären Schüler-PC sowie einem Promethean Board, das einen interaktiven digitalen Zugang ermöglicht.

    Für die Schule wurden drei iPad-Koffer mit jeweils 20 Schülerendgeräten von der Verbandsgemeinde Konz zur Verfügung gestellt.

    Durch ein spezielles Classroom-Management kann die Lehrkraft die Schülerendgeräte, das Lehrer iPad sowie das Promethean Board miteinander verbinden und organisieren.

    Die Schule verfügt über verschiedene Lizenzen von Lern-Apps und baut damit kontinuierlich den Einsatz von digitalen Medien im Unterricht verantwortungsvoll aus.

  • Die Einschulung der Erstklässler findet in der Regel am 2. Schultag eines jeden neuen Schuljahres statt.

    In der Regel startet der Einschulungstag mit einem freiwilligen Gottesdienst für die Einschulungskinder und deren Angehörigen in der katholischen Kirche St. Peter und Paul Tawern.

    Die Teilnahme hieran ist allen Kindern und Angehörigen freigestellt.

    Im Anschluss daran findet die Einschulungsfeier auf dem Schulhof der Grundschule Tawern statt.

    Über die genauen Uhrzeiten werden die Eltern über einen Elternbrief der Schule vor den Sommerferien rechtzeitig informiert.

  • Neben den von den Eltern/ Lehrkräften verbindlich einzuberufenden Elternabenden gibt es bei Bedarf auch zusätzliche thematische Informationsveranstaltungen.

  • Während des Schuljahres werden je nach Bedarf und Anliegen schriftliche Elterninformationen seitens der Schulleitung, der Klassenlehrkraft, des Schulelternbeirats, der Kirche oder des Schulträgers an die Eltern herausgegeben.

    Einige davon erhalten Sie in Papierform, da z.B. ein Rückmeldezettel angehängt ist.

    Weitere Informationen erhalten Sie per Mail über die Klassenlehrkraft.

    Um reibungslose Abläufe zu ermöglichen, ist es Ihrerseits erforderlich, dass Sie täglich die Postmappe Ihres Kindes sowie Ihr Mailpostfach bezüglich Nachrichten aus der Schule überprüfen.

    Jeder Lehrkraft obliegt es, selbst zu entscheiden, ob die Kommunikation mit den Eltern, die über die reine Information hinausgeht, per Email, Hausaufgabenheft, Postmappe oder telefonisch erfolgt.

  • Der Lotsendienst ist eine Initiative des Schulelternbeirates.

    Seit 2011 unterstützen wir die Kinder auf ihrem Weg zur Schule beim Überqueren der Hauptverkehrsstraße. Insbesondere in der dunklen und regnerischen Jahreszeit ist unser Einsatz wichtig, da die Kinder aufgrund ihrer Größe und Kleidung für die Autofahrer schlecht oder erst sehr spät zu erkennen sind.

    Für das neue Schuljahr fehlen noch neue Lotsen. Bei Interesse melden Sie sich bitte hier.

    Ihr SchulElternBeirat (SEB)

    Weitere Informationen zu den Elternlotsen finden sie hier.

  • Jede Lehrkraft ist verpflichtet, in einem angemessenen Umfang eine Elternsprechstunde anzubieten.

    Möchten Sie einen Termin wahrnehmen, erfolgt hierzu eine individuelle Terminabsprache.

    Ihren Bedarf hierzu melden Sie bitte über die Postmappe schriftlich oder per Mail bei der jeweiligen Lehrkraft an.

  • An der Grundschule Tawern wird Englisch als Fremdsprache angeboten.

    Für die Klassenstufe 1 gilt ab dem Schuljahr 2024/2025:

    Erst Deutsch, dann Fremdsprache, das stärkt den Spracherwerb in beiden Fällen. Sowohl der Deutschunterricht in den ersten beiden Grundschuljahren als auch die Integrierte Fremdsprachenarbeit (Englisch/Französisch) werden durch Verschiebungen in der Stundentafel gestärkt:

    Statt wie bisher ab Klassenstufe 1 wird das frühe Englisch bzw. Französisch ab Klassenstufe 3 einsetzen, dafür aber dann mit zwei statt bisher einer Wochenstunde.

    So kann der fachliche Charakter des Fremdsprachenunterrichts gestärkt und gleichzeitig der Deutschunterricht in der Eingangsstufe der Grundschule ausgebaut werden. Das bedeutet:

    Noch mehr Deutschunterricht am Anfang und intensiveren Fremdsprachenerwerb später.

    Quelle: 9-Punkte-Plan für Grundschulen

    Die Klassenstufen 2,3 und 4 laufen ab dem Schuljahr 2024/2025 noch nach dem alten Modell weiter.

  • Die Kinder können ihre Fahrräder auf dem Schulhof an dem dafür vorgesehenen Platz abstellen. Sie sichern es dort selbstständig durch Abschließen gegen Diebstahl.

  • Hier geht's zum Ferienkalender der Grundschule Tawern.

    Beachten Sie bitte auch die Rubrik “Aktuelles”. Hier werden auch die beweglichen Ferientage angekündigt.

    Weitere Termine für die Herbst-, Weihnachts-, Oster- und Sommerferien erhalten Sie über die offizielle Webseite des Ministeriums.

    Zu Beginn des Schuljahres erhalten Sie die Termine für die zusätzlichen beweglichen Ferientage über einen Elternbrief in der Postmappe oder können diese auf unserer Homepage abfragen.

  • In regelmäßigen Abständen führen wir mit den Kindern einen Probealarm durch.

    Im Falle eines Brandes verlassen Kinder und Erwachsene das betroffene Gebäude zügig und sammeln sich an vereinbarten Plätzen. Dies üben wir regelmäßig, um den Kindern die Angst zu nehmen und im Falle eines Falles sinnvolle und eingeübte Vorgehensweisen abzurufen.

  • Der schnelle Weg zu den richtigen Formularen: hier

  • Ein gesundes Frühstück ist die Grundlage für einen erfolgreichen Schultag.

    Daher bitten wir Sie als Eltern, Ihrem Kind ein ausgewogenes Frühstück in die Schule mitzugeben.

    Es sollte abwechslungsreich sein und auch Obst, Gemüse und ein zuckerfreies Getränk enthalten.

    Im Rahmen einer gesunden Zahnhygiene sowie der negativen Auswirkung auf die Körperfitness von Kindern sollten süße Snacks die Ausnahme sein.

    Chips oder ähnliches Knabbergebäck sowie Limonade oder Cola sind für ein Frühstück ungeeignet.

  • Die Fundsachen werden in Kisten auf dem Treppenabsatz zum Keller im Haupthaus gesammelt.

    Sowohl Sie als Eltern, als auch die Kinder können dort nach verloren gegangenen Gegenständen suchen.

    Vor den Weihnachts- und den Sommerferien stellen wir die Kisten während der Öffnungszeiten der Schule vor dem Haupteingang zum Durchsehen zur Verfügung.

    Alle verbliebenen Gegenstände werden dann in den entsprechenden Ferien einer karitativen Einrichtung zur Verfügung gestellt.

    Seitens des Brandschutzes sind die Lehrkräfte angehalten, regelmäßig vergessene Kleidungsstücke/Gegenstände von den Garderoben zu entfernen.

    Diese werden dann in den Fundkisten gesammelt.

  • Die Grundschule Tawern ist eine Ganztagsschule in Angebotsform.

    Die Eltern melden schriftlich, bis Mitte März eines Kalenderjahres, ihr Kind verbindlich für das komplette kommende Schuljahr an.

    Das Ganztagsangebot findet an der Grundschule Tawern von Montag bis Donnerstag von 7.45 Uhr bis 15.45 Uhr statt.

    Vergleichbar zum Unterrichtsvormittag ist für die Erfüllung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages eine verlässliche Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler auch am Nachmittag erforderlich.

    Aus diesem Grund besteht für die am Angebot angemeldeten Schülerinnen und Schüler bei diesen Ganztagsschulformen eine Teilnahmeverpflichtung.

    Die Kinder, die für die Ganztagsschule angemeldet sind, erhalten ein kostenpflichtiges Mittagessen in der Schule.

    Anschließend findet eine nach Jahrgängen getrennte Hausaufgabenbetreuung durch die Lehrkräfte der Schule statt.

    Um 14.00 Uhr starten die Kinder der Klassenstufe 1 und 2 und um 14.45 Uhr die Kinder der Klassenstufe 3 und 4 in das Nachmittagsprogramm.

    Weitere Infos zur Struktur der Ganztagsschule finden Sie hier.

    Jeweils zu Beginn eines Halbjahres können die Kinder in der Regel zwischen zwei verschiedenen Arbeitsgemeinschaften für die Altersstufe Klasse 1/2 sowie 3/4 pro Tag auswählen.

  • In der Regel findet an der Grundschule Tawern ein Einschulungs- und ein Abschlussgottesdienst in der katholischen Kirche St. Peter und Paul statt.

    Diese werden in Kooperation mit Vertretern der katholischen Kirche vorbereitet.

    Die Teilnahme für Ungetaufte und Kinder aller Religionsgemeinschaften ist freiwillig.

    Wichtig:

    Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Kind an einem von der Schule angebotenen Gottesdienst teilnimmt, dann teilen Sie dies bitte der Klassenlehrkraft zu Beginn des Schuljahres schriftlich mit.

    Während der Zeit eines Gottesdienstes wird Ihr Kind dann im Schulgebäude von einer Lehrkraft beaufsichtigt.

    Bei ausreichender Kapazität in der Kirche sind auch Eltern und Großeltern herzlich bei den Gottesdiensten willkommen.

  • Informationen zur Tagesstruktur der Halbtagsschule finden Sie hier.

  • Das Mitbringen von Handys, Smartphones und Smartwatches in die Schule ist nicht erlaubt.

    Hierzu liegt ein Gesamtkonferenzbeschluss vor.

    Sollte ein Handy oder ähnliches in der Schule auftauchen, so nimmt die Lehrkraft das Gerät an sich. Es muss am Ende des Schultages von den Erziehungsberechtigten in der Schule abgeholt werden.

  • An der Grundschule Tawern werden täglich Hausaufgaben aufgegeben.

    Sie dienen zur Wiederholung, Anwendung und Vertiefung des gelernten Unterrichtsstoffs.

    Für die Eltern ergibt sich daraus auch die Möglichkeit zu sehen, ob ihr Kind den Unterrichtsstoff verstanden hat.

    Daher ist es wichtig, dass die Hausaufgaben von den Kindern selbstständig erledigt werden.

    Eltern müssen die rechtzeitige, richtige und vollständige Erledigung der Hausaufgaben überprüfen.

    Sollten Sie als Eltern feststellen, dass der Inhalt der Hausaufgaben von Ihrem Kind nicht verstanden wurde, teilen Sie dies bitte der Lehrkraft mit.

    Der Umfang der Hausaufgaben wird von den Lehrkräften in der Regel so bemessen, dass ein Kind bei konzentrierter Arbeit im Durchschnitt folgenden Zeitumfang zur ordentlichen Erstellung benötigt:

    Klasse 1 - 30 min

    Klasse 2 - 30 min

    Klasse 3 - 60 min

    Klasse 4 - 60 min

    Alle für die Hausaufgaben benötigten Materialien müssen von den Kindern rechtzeitig zum Unterrichtsende eingepackt werden.

    Zur Gleichbehandlung aller Kinder und zur Übernahme von Eigenverantwortung für ihr Schulmaterial besteht nach Unterrichtsende kein Zugang mehr zu den vergessenen Unterrichtsmaterialien.

  • Während der Hausaufgabenzeit erhalten die Kinder, die in der Ganztagsschule angemeldet sind, die Gelegenheit, in einer ruhigen und lernförderlichen Atmosphäre unter Aufsicht einer Lehrkraft ihre Hausaufgaben in einem Zeitrahmen von maximal 60 Minuten zu erledigen.

    Die Gruppengröße beträgt ca. 15 Kinder und ist klassenübergreifend.

    Die Eltern erhalten per Stempelabdruck eine Rückmeldung über die geleistete Arbeit ihres Kindes:

    - Stempel
    - gesehen
    - kontrolliert
    - fehlerhaft / überarbeiten
    - nicht fertig

    Regeln für die Hausaufgabenzeit:

    Alle für die Hausaufgaben benötigten Materialien müssen von den Kindern rechtzeitig zum Unterrichtsende eingepackt werden.

    Zur Gleichbehandlung aller Kinder und zur Übernahme von Eigenverantwortung für ihr Schulmaterial besteht nach Unterrichtsende kein Zugang mehr zu den vergessenen Unterrichtsmaterialen.

  • Einige Lehrkräfte vereinbaren mit ihren Klassen das Tragen von Hausschuhen im Klassenraum.

  • Wichtiger Hinweis:

    Bitte beachten Sie im Schul-ABC auch den Punkt "Meldepflichtige Krankheiten". Hier finden Sie Krankheiten, die meldepflichtig sind und der Schule mitgeteilt werden müssen.

    Schüler mit schweren Infektionskrankheiten oder Verdacht darauf dürfen die Schule nicht besuchen oder betreten, bis keine Weiterverbreitung mehr zu befürchten ist.

    Informationen zu diesen Krankheiten bzw. zu den erforderlichen Vorgehensweisen erhalten Sie beim Arzt oder dem Gesundheitsamt.

    Die Schule ist über die Infektionskrankheit bei der Krankmeldung zu informieren.

    Bei einer ansteckenden Krankheit wie z.B. Röteln, Keuchhusten, Salmonellen, Corona sowie bei Kopfläusen benötigen wir sofort Ihre Information, um u.U. vorbeugenden Maßnahmen einleiten zu können.

  • Dem Übergang von der Kita in die Grundschule kommt eine besondere Bedeutung zu.

    Gelungene, positiv erlebte Übergänge stärken Kinder in besonderer Weise, wodurch gute Voraussetzungen für weiter folgende Übergänge im individuellen Lebensweg geschaffen werden.

    Der Gesetzgeber hat deshalb die Bedeutung der positiven Gestaltung dieser Phase an vielen Stellen klar benannt und verankert.

    Die Grundschule Tawern und die KiTa St. Peter und Paul Tawern gestalten in gemeinsamer Kooperation den Übergang zur Grundschule.

    Weitere Informationen finden Sie hier:

    Ministerium für Bildung RLP

  • "Klasse 2000" ist das in Deutschland am weitesten verbreitete Unterrichtsprogramm zur Gesundheitsförderung, Sucht- und Gewaltvorbeugung in der Grundschule.

    Das Programm "Klasse 2000" begleitet die Kinder von Klassenstufe 1 bis 4.

    Pro Schuljahr finden ca. 15 "Klasse 2000-Stunden" statt.

    Zwei bis drei Mal pro Schuljahr besuchen speziell geschulte "Klasse 2000 Gesundheitsförder:innen" die Klassen und führen mit besonderen Experimenten und Spielen neue Themen ein.

    Zur finanziellen Unterstützung werden für dieses Projekt Sponsoren benötigt, die eine Patenschaft für einzelne Klassen übernehmen.

    Unsere Sponsoren:

    Förderverein Tawerner Kinder & Jugend e.V.

    Konzer-Doktor-Bürgerstiftung

    Lions Club Trier

    Nikolaus Koch Stiftung Trier

    Techniker Krankenkasse

  • Unsere Kooperationspartner sind ein wichtiger Bestandteil der Schulgemeinschaft.

    Sie unterstützen uns finanziell oder durch ihre aktive Mitarbeit im Schulprozess.

    Tawerner Kinder & Jugendverein e.V.
    Konzer-Doktor-Bürgerstiftung
    Junetko
    Musikverein Lyra Tawern
    Klasse 2000
    Nikolaus Koch Stiftung Trier
    CC Rotweiss Tawern 1962 e.V.

    Mehr Informationen über unsere Kooperationspartner finden Sie hier.

  • Wichtiger Hinweis:

    Bitte beachten Sie im Schul-ABC auch den Punkt "Meldepflichtige Krankheiten". Hier finden Sie Krankheiten, die meldepflichtig sind und der Schule mitgeteilt werden müssen.

    Sollten Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse feststellen, so informieren Sie unverzüglich die Schule. Ihr Kind muss sachgerecht mit geeigneten Mitteln behandelt werden und darf den Unterricht erst nach Abschluss der Behandlung wieder besuchen.

    Die Schule ist verpflichtet einen Befall mit Kopfläusen dem Gesundheitsamt zu melden.

    Nähere Informationen finden Sie auf dem Bildungsserver RLP oder bei anderen Quellen.

  • Wichtiger Hinweis:

    Bitte beachten Sie im Schul-ABC auch den Punkt "Meldepflichtige Krankheiten". Hier finden Sie Krankheiten, die meldepflichtig sind und der Schule mitgeteilt werden müssen.

    Wenn Ihr Kind krank ist oder aus einem anderen wichtigen Grund nicht am Unterricht teilnehmen kann, bitten wir Sie, bis spätestens 7.45 Uhr Ihr Kind telefonisch in der Schule abzumelden.

    Nutzen Sie hierzu bitte auch den Anrufbeantworter.

    Ab 7.45 Uhr ist das Lehrerzimmer in der Regel nur noch sporadisch besetzt und Ihr Anruf kann nicht mehr entgegengenommen werden, da die Lehrkräfte zu dieser Zeit schon im Klassenraum sind.

    Fehlt ein Kind unentschuldigt und wir können seitens der Schule niemanden unter den angegebenen drei Telefonnummern erreichen, sind wir verpflichtet, die Polizei zu informieren.

    Eine schriftliche Entschuldigung mit Angabe des Fehlgrunds ist für jede Fehlzeit erforderlich.

    Diese muss bis zu drei Tage nach Wiederaufnahme des Schulbesuchs bei der Klassenlehrkraft abgegeben werden.

    Wenn eine schriftliche Entschuldigung innerhalb dieser Zeit nicht vorgelegt wird, zählt das Kind in der Statistik als "unentschuldigt fehlend".

    Sollte Ihr Kind voraussichtlich länger als 5 Tage erkrankt sein, benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung des Besuchs einer Arztpraxis.

    Hierbei handelt es sich NICHT um ein kostenpflichtiges ärztliches Attest.

    Wenn Ihr Kind kurzfristig vom Sport- oder Schwimmunterricht befreit werden soll, ist eine schriftliche Mitteilung erforderlich.

    Bei längerfristigen Befreiungen vom Sport- oder Schwimmunterricht muss grundsätzlich immer eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.

  • In der Grundschule ist es verbindlich, zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4, mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren.

    Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.

    Weitere Informationen erhalten Sie hier:

    Bildungsserver RLP

  • In den Klassenstufen drei und vier werden folgende Leistungsnachweise geschrieben:

    In Mathematik vier Leistungsnachweise pro Schuljahr mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten.

    In Deutsch acht Leistungsnachweise, jeweils zwei in den folgenden Teilbereichen:

    • Richtig schreiben

    • Texte verfassen

    • Sprache untersuchen

    • Lesen, Auseinandersetzung mit Texten und Medien

  • Zum Schuljahr 2024/2025 hat die Landesregierung das Screening-Verfahren "Lesen macht stark" verbindlich an allen Grundschulen in Rheinland-Pfalz eingeführt.

    Mithilfe des diagnosegeleiteten Förderprogramms kann die Lehrkraft die Entwicklung der schriftsprachlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler in den vier Bereichen "Schrift lesen" und "Schrift schreiben" sowie "Texte lesen" und "Texte schreiben" diagnostizieren.

    In insgesamt 12 Meilensteinen wird der Lernprozess der Schülerinnen und Schüler von der ersten bis zur vierten Klasse dokumentiert.

    Für die Klassenstufen 3 und 4 entfallen daher jährlich zwei Leistungsnachweise. Es werden nun acht statt zuvor zehn Leistungsnachweise pro Schuljahr geschrieben.

    Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Bildungsserver RLP.

  • Das Programm "Mathe macht stark" unterstützt Lehrkräfte darin, rechenschwache Schülerinnen und Schüler frühzeitig zu identifizieren, zu unterstützen und zu fördern.

    Durch die Arbeit mit dem Programm wurde in Schleswig-Holstein nachgewiesen, dass es zu positiven Effekten in den Bereichen des arithmetischen Wissens kommt.

    Mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 werden ab der ersten Klasse drei- bis viermal jährlich die mathematischen Kompetenzen aller Schülerinnen und Schüler in einem Screening-Verfahren in den Blick genommen.

    Für die Klassenstufen 3 und 4 entfallen daher jährlich zwei Leistungsnachweise. Es werden nun vier statt zuvor sechs Leistungsnachweise pro Schuljahr geschrieben.

    Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Bildungsserver RLP.

  • Seit dem Schuljahr 2023/2024 nimmt die Grundschule Tawern am Projekt "Medienkompetenz macht Schule" teil.

    Sie verpflichtet sich damit zur Teilnahme am 10-Punkte-Landesprogramm "Medienkompetenz macht Schule".

    Insgesamt durchläuft jede Schule dabei zwei Jahre Projektlaufzeit mit halbjährlich stattfindenden Arbeitstagungen, die sich jeweils nach den thematischen Schwerpunkten der einzelnen Projektrunden richten.

    Weitere Informationen erhalten Sie hier:

    Bildungsserver RLP

  • In Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Ferienlagern befinden sich viele Menschen auf engem Raum. Daher können sich hier Infektionskrankheiten besonders leicht ausbreiten. Informationen über das Thema "GEMEINSAM VOR INFEKTIONEN SCHÜTZEN" - Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte durch Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz finden Sie hier.

    Folgende Krankheiten sind meldepflichtig und müssen der Schule mitgeteilt werden:

    • Covid-19 Antigenschnelltest positiv

    • infektiöse Magen-Darm-Erkrankung

    • Krätze

    • Ringelröteln

    • Hepatitis E

    • Diphtherie

    • Röteln

    • Pest

    • Poliomyelitis

    • Kopflausbefall

    • Lungentuberkulose

    • ansteckende Borkenflechte

    • Windpocken

    • Mumps

    • Hepatitis A

    • Scharlach

    • Keuchhusten

    • Masern

    • bakterielle Meningitis

    • virale Meningitis

    • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber

  • Jedes Kind, das für den Ganztagsbereich der Grundschule Tawern angemeldet ist, nimmt montags bis donnerstags am kostenpflichtigen Mittagessen teil.

    Eine Teilnahme von Kindern am Mittagessen, die nicht in der GTS angemeldet sind, kann aus Platzgründen nicht angeboten werden.

    Die Abrechnung erfolgt per SEPA Lastschriftmandat über die Verbandsgemeinde Konz.

    Aktuell beliefert uns die Firma Bepperling aus Konz mit Essen.

    Der zur Verfügung gestellte Speiseplan der Woche wird am Hauseingang ausgehängt.

  • Ihr Kind erhält in den Klassenstufen 1 und 2 sowohl in kleinen Tests als auch auf dem Zeugnis keine Noten.

    Die Leistungen werden verbal beurteilt.

    Ab der Klassenstufe 3 werden in ihrer Anzahl verpflichtend vorgegebene Leistungsnachweise geschrieben. Unter den Leistungsnachweisen wird ein Klassendurchschnitt angegeben. Ein Notenspiegel wird nicht ausgewiesen.

    Diese werden entsprechend benotet, mit den mündlichen Leistungen verrechnet und erscheinen als Gesamtnote in den einzelnen Fächern auf dem Zeugnis.

    Weitere Informationen erhalten Sie in der Schulordnung für öffentlichen Grundschulen:

    Bildungsserver RLP

  • Es ist wichtig, dass der Schule immer drei aktuelle Telefonnummern vorliegen, unter denen wir Sie oder eine vertraute Person im Notfall (Krankheit, Unfall) zuverlässig erreichen können.

  • Das Eingangstor zur Grundschule Tawern wird morgens um 7.45 Uhr geöffnet.

    Die Kinder können in Ruhe im Klassenraum ankommen.

    Sie sollen sich auf den Unterricht vorbereiten und ihre Materialien bereits zurechtlegen.

    In einigen Klassen werden für die Zeit bis 08.00 Uhr auch Morgenaufgaben zur Verfügung gestellt.

    Der offizielle Unterricht beginnt um 08.00 Uhr.

  • 7.45 Uhr Öffnung des Eingangstores

    15.45 Uhr Schließung der Schule

    Bis maximal 17.00 Uhr ist das Personal der Betreuung im Schulhaus zu erreichen.

  • Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen werden in der Regel von der Klassen- oder Fachlehrkraft erteilt.

    Hierbei herrscht aber ein klassenübergreifender Konsens, der im Rahmen unseres Erziehungsauftrages besprochen wurde und sich an grundsätzlichen Werten wie Verantwortung, Hilfsbereitschaft, Ehrlichkeit und Wertschätzung orientiert.

    Weitere Hinweise finden Sie unter dem Punkt Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen:

    Bildungsserver RLP

  • Den Erstklässlern werden aus den vierten Schuljahren Paten zur Seite gestellt, die sie bereits an einem Kennenlerntag vor der Einschulung in der Schule begrüßen und sie bei einer Stationenarbeit begleiten.

    Am Einschulungstag begleiten die Patenkinder unsere Erstklässler zu ihrem Klassenraum.

    Jedem Erstklässler steht während der Eingewöhnungszeit ein erfahrenes Schulkind zur Seite und kann so manches erleichtern.

  • Während der Frühstückspause von 8.45 Uhr bis 9.00 Uhr bleiben die Kinder im Klassenraum und nehmen in der Gemeinschaft ein gesundes Frühstück zu sich, das ihnen von ihren Eltern zur Verfügung gestellt wird.

    Hierbei bitten wir Sie, auf ein möglichst zuckerfreies Getränk zu achten.

    Während der Unterrichtszeit und der Hofpausen dürfen die Kinder das Schulgelände nicht verlassen.

    In der Regel befinden sich zwei aufsichtführende Personen während der Hofpause auf dem Schulhof.

    Bedenken Sie aber bitte, dass diese nicht immer überall sein können, nicht alles sehen und auch nicht jeden Streit schlichten können.

    Nicht jeder Konflikt erfordert das Eingreifen einer Lehrkraft.

    Die Kinder sollen lernen, kleinere Streitereien selbstständig zu lösen.

    Während einer Regenpause verbleiben die Kinder im Klassenraum.

    Die Pausenzeiten unserer Schule erfahren Sie hier:

    Ganztagsschule

    Halbtagsschule

  • Die Radfahrausbildung findet in der Regel in der 3. Klasse statt.

    Für die zeitliche Organisation ist die Polizei zuständig, die im Rahmen der Jugendverkehrsschule in Konz die Unterrichtung durchführt.

    Der Unterricht in der Jugendverkehrsschule dient nicht dem Erlernen der Technik des Radfahrens.

    Die Kinder sollten im 3. Schuljahr daher bereits sicher die Technik des Radfahrens beherrschen.

    Am Ende dieser Ausbildung legen die Kinder ihre Fahrradprüfung ab.

    Ziel der Prüfung ist es, dass Ihr Kind die Grundregeln des Straßenverkehrs beherrscht und sicher mit dem Fahrrad umgehen kann.

    Damit dies gut gelingen kann, ist es wichtig, dass auch Sie zu Hause mit Ihrem Kind wichtige Situationen im Straßenverkehr besprechen und ihm Möglichkeiten bieten, im Schonraum das Radfahren zu üben.

    Die allgemeine Verkehrserziehung ist während der gesamten Grundschulzeit immer wieder Thema im Rahmen des Lehrplans.

    Die Kinder sollen sukzessiv befähigt werden, verantwortungsvoll am Straßenverkehr teilzunehmen.

  • Rituale und Routinen sind in jeder Klasse etabliert.

    Sie strukturieren sowohl den Unterricht als auch das schulische Miteinander, z.B. Ablauf und Verhalten während der Frühstückspause.

    Wir bieten den Kindern damit ein sicheres Handlungsfeld und gewährleisten ihnen einen Rahmen, in dem sie sich problemlos orientieren können und in dem sie wissen, was von ihnen erwartet wird.

  • Der Rollerparkplatz befindet sich vor dem Haupteingang der Grundschule in einem eingezäunten Bereich, der nicht abgeschlossen ist.

  • Laut Anordnung des Ministeriums sind alle Schmuckteile (Ringe, Ohrringe, Uhren, Ketten, etc.) für die Dauer des Sportunterrichts abzulegen. Damit sollen Verletzungen bei den Kindern im Vorfeld vermieden werden.

    Bitte beachten Sie hier das geforderte Formular "Schmuck im Sportunterricht", das Sie uns zukommen lassen müssen.

    Weitere Informationen zum Schulsport finden Sie im Schul-ABC unter "Sportunterricht" und hier:

    Ministerium für Bildung RLP

  • Der Schulelternbeirat (SEB) ist die Elternvertretung an der Grundschule und soll die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit fördern und mitgestalten. In Zusammenarbeit mit der Schulleitung, dem Kollegium und den Eltern vertritt der SEB die Anliegen der Eltern an der Schule. Der SEB tauscht sich mit der Schulleitung zu aktuellen Themen aus, nimmt an Gesamtkonferenzen teil und ist im Schul- sowie Schulbuchausschuss vertreten.

    Mehr Informationen finden Sie hier.

  • Die aktuelle Fassung finden Sie hier:

    Schulgesetz Landesrecht RLP

  • Annette Bühring
    06501-17 479
    gs.tawern [at] konz.de

  • Da die Schule große Platzprobleme hat, befinden sich seit dem Schuljahr 2022/2023 vier Klassenräume in Containerbauweise auf dem Schulhof.

    Der Schulträger, die Verbandsgemeinde Konz, befürwortet einen Schulneubau.

    Als neues Gelände ist der Platz neben dem Bürgerhaus und der Schulturnhalle vorgesehen, auf dem sich aktuell noch Tennisplätze befinden.

    An zwei Studientagen hat sich die "erwachsene" Schulgemeinschaft bestehend aus Lehrkräften, Eltern, Mitarbeiter:innen und Vertretern der VG Konz um ein neues Schulkonzept bemüht.

  • Beim Schulobst handelt es sich um ein EU-Schulprogramm, welches durch ein regelmäßiges und vielseitiges Angebot von Obst und Gemüse die Kinder zu einer gesünderen Ernährung motivieren soll.

    Die Grundschule Tawern nimmt seit vielen Jahren an diesem Projekt teil.

    Weitere Informationen finden Sie hier:

    Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion RLP

  • Die aktuelle Fassung finden Sie hier:

    Bildungsserver RLP

  • Unsere Schulsozialarbeiterin Frau Ines van Kessel ist an einem Tag in der Woche in der Grundschule Tawern im Einsatz.

    Neben der Arbeit mit den Kindern leitet sie das Schülerparlament, bietet ein Beratungsangebot für die Eltern an und unterstützt unsere Lehrkräfte.

    Unter folgender Mailadresse können Sie Frau van Kessel erreichen:

    i.vankessel [at] junetko.de

    Weitere Informationen über Schulsozialarbeit erhalten Sie hier:

    Schulsozialarbeit in der Grundschule Tawern

  • Die Grundschule Tawern ist eine Schule in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Konz. 

    Die Verbandsgemeinde (VG) Konz ist ein Zusammenschluss von 11 Ortsgemeinden und der Stadt Konz. Die Verbandsgemeinde liegt im rheinland-pfälzischen Landkreis Trier-Saarburg. 

    Der Verwaltungssitz ist in der Stadt Konz, gelegen am Zusammenfluss von Saar und Mosel.

  • Im Normalfall sollte Ihr Kind zur Schule laufen. Ausgenommen hiervon sind die Kinder aus Fellerich und aus der Siedlung Tawern.

    Die Bewegung, die frische Luft und der Austausch mit den Klassenkamerad:innen bieten einen guten Start in den Schulmorgen.

    Zum sicheren Überqueren kritischer Verkehrssituationen haben sich Elternlotsen organisiert, die Ihrem Kind behilflich sind.

    Sollte der Fußmarsch nicht möglich sein, dann parken Sie bitte verkehrsgerecht. Dies bedeutet, dass Sie nicht in der Kapellenstraße parken, sondern etwas entfernt von der Schule.

    Gerne können Sie gemeinsam mit Ihrem Kind die letzten Meter zu Fuß gehen.

    Das unmittelbare Parken vor dem Schulgebäude birgt für alle Kinder eine unnötige Gefährdung.

    Bitte beachten Sie auch das ausgeschilderte Halteverbot vor dem Schulgebäude in der Kapellenstraße!

  • Das Sekretariat der Grundschule Tawern ist nur am Dienstag und am Donnerstag in der Zeit von 8 Uhr bis 11 Uhr besetzt.

    Unsere Sekretärin, Frau Borresch, ist zu erreichen unter folgenden Kontaktdaten:

    06501-17479
    gs.tawern-sekretariat [at] konz.de

    Sie können uns aber auch gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.

    Wir versuchen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung zu setzen.

  • Der Schulsport findet in der Schulturnhalle statt. Diese erreichen wir mit einem Bus.

    Sollte Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen können, muss vor Unterrichtsbeginn eine schriftliche Mitteilung durch die Eltern an die Sportlehrkraft erfolgen.

    Eine telefonische Abmeldung ist NICHT ausreichend.

    Besonders jüngere Kinder sollten an Tagen mit Sportunterricht Kleidung tragen, die sie leicht an- und ausziehen können. Bitte beachten Sie, dass die Sportkleidung mit einem Namen versehen ist.

    Aus brandschutzrechtlichen Gründen dürfen die Turnbeutel nur an den Tagen an den Garderoben hängen, an denen auch Sportunterricht ist oder Ihr Kind im Rahmen der Ganztagsschule an einer Sport-AG teilnimmt. Daher müssen die Kinder regelmäßig ihre Sportsachen mit nach Hause nehmen. In einigen Klassen werden die Turnbeutel in großen Boxen im Klassenraum gelagert.

    Bitte achten Sie aus hygienischen Gründen auf regelmäßiges Waschen der Sportbekleidung.

    Um Verletzungen zu vermeiden, ist vor dem Unterrichtsbeginn jeglicher Schmuck abzulegen.

    Kleinere Schmuckstücke (gepiercte Ohr- und Nasenringe), die nicht abgelegt werden können, müssen mit Heftpflastern o.ä. abgeklebt werden.

    Kinder mit langen Haaren müssen diese im Sportunterricht zusammenbinden.

    Weitere Informationen zum Schulsport finden Sie hier:

    Ministerium für Bildung RLP

  • Der Schwimmunterricht findet in der Regel in der 2. Klasse statt.

    Die Kinder fahren mit einem Bus zum Saar-Mosel-Bad nach Konz.

    Als Vorbereitung für diesen Schwimmunterricht ist es sicher hilfreich, wenn Ihr Kind eine gewisse Grunderfahrung im Schwimmbad bereits hat und eventuell über das Schwimmabzeichen "Seepferdchen" verfügt.

  • Eine Smartwatch ist laut Gesamtkonferenzbeschluss in der Schule nicht erlaubt.

    Taucht eine solche Uhr in der Schule auf, wird sie von einer Lehrkraft eingesammelt und kann von den Erziehungsberechtigten am Ende des Schultages in der Schule wieder abgeholt werden.

    Auch für eine Smartwatch, die über einen Schulmodus verfügt, gilt dieses Verbot.

  • Seitens der Schulsozialarbeiterin wird in absehbarer Zeit angestrebt, Kinder zu Streitschlichtern auszubilden.

    In dieser Ausbildung wird den Kindern vermittelt, wie sie bei Streitereien während der Pause helfen können.

  • Während des Unterrichts geht immer nur ein Kind der Klasse auf die Toilette.

    Geregelt werden kann dies nonverbal z. B. durch eine "Toilettenampel", die sich in den Klassenräumen befindet.

    Steht die Ampel auf GRÜN kann das Kind aufstehen und zur Toilette gehen. Beim Herausgehen dreht es die Ampel auf ROT.

    Alle anderen Kinder wissen nun, dass die Toilette besetzt ist.

    Beim Wiederkommen dreht das Kind die Ampel wieder auf GRÜN.

    Nun ist die Toilette für ein anderes Kind wieder frei.

  • Unfälle können sich auf dem Schulweg, auf dem Schulgelände oder im Unterricht ereignen.

    Jedes Kind ist über die gesetzliche Unfallversicherung versichert.

    Der Unfallschutz erstreckt sich auf die Unterrichtszeit, alle Unterrichtsveranstaltungen sowie auf den direkten Schulweg.

    Schulwegunfälle bitte der Schule sofort melden.

    Die Schule erstellt bei ihr bekannten Unfällen die notwendige Unfallmeldung und leitet diese an den Versicherungsträger weiter.

  • Die Unterrichtszeiten unserer Schule finden Sie hier:

    Ganztagsschule

    Halbtagsschule

  • VERA ist eine Abkürzung für "VERgleichsArbeiten".

    In der Grundschule werden die VERA 3 Arbeiten durchgeführt.

    Dies bedeutet, dass jährlich in 12 Bundesländern in der 3. Klassenstufe einheitliche Lernstandserhebungen in den Fächern Mathematik und Deutsch durchgeführt werden.

    Weitere Hinweise erhalten Sie hier:

    Bildungsserver RLP

  • Wertsachen wie Handys, elektronische Spielgeräte, Spielsachen, Sammelkarten, Sammelsticker und andere unterrichtsfremde Gegenstände gehören nicht in die Schule und sind verboten.

    Die Schule übernimmt keine Haftung/Verantwortung für verloren gegangene, entwendete oder verschenkte Wertsachen bzw. Sammelobjekte.

    Gefundene Wertgegenstände sowie Sammelobjekte bewahren wir im Lehrerzimmer auf und können dort von den Eltern abgeholt werden.

  • Bitte teilen Sie einen Wohnortwechsel und die sich daraus ergebenden Änderungen der Adresse und der Telefonverbindung umgehend der Klassenleitung und dem Sekretariat mit.

    Kontakt

  • Am Tag der Zeugnisausgabe (letzter Freitag im Januar und vor den Sommerferien) endet der Unterricht für alle Klassen um 12 Uhr.

    Die Zeugnisdokumente müssen von den Eltern/ Erziehungsberechtigten schriftlich zur Kenntnis genommen und unterschrieben von den Kindern in der Schule vorgelegt werden.

    Weitere Hinweise finden Sie in der Schulordnung für öffentliche Grundschulen:

    Landesrecht RLP


  • Bitte achten Sie schon zu Hause darauf, dass Ihr Kind den Klassenraum pünktlich erreichen kann.

    Sollte es sich dennoch einmal verspäten, so kann es sein, dass das Hoftor bereits verschlossen ist. Die Türen verfügen aus Sicherheitsgründen über einen Schnappmechanismus, der verhindern soll, dass Unbefugte während der Stunden das Gebäude betreten.

    In diesem Fall muss am Haupteingang geklingelt werden, erst dann kann die Schule betreten werden.